Der IASB hat im April 2024 den Standard IFRS 18 veröffentlicht, der die Darstellung und die Angaben in den Finanzberichten betrifft. Dieser Standard ersetzt den aktuellen IAS 1 und muss für Finanzberichte angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die vergleichenden Informationen müssen ebenfalls gemäss dem Standard IFRS 18 dargestellt werden.
Die Elemente von IAS 1 werden grösstenteils in IFRS 18 übernommen. Letzterer wird jedoch durch verschiedene Richtlinien ergänzt, die sich hauptsächlich auf drei Bereiche beziehen:
- Die Struktur der Erfolgsrechnung;
- Die von der Geschäftsleitung definierten Leistungskennzahlen;
- Die Nomenklatur der Posten in den Finanzberichten.
Das Hauptziel dieser neuen Vorschriften ist es, die Darstellung der Finanzberichte zu standardisieren, um Vergleiche für Investoren und andere Interessengruppen zu erleichtern.
Struktur der Erfolgsrechnung
Der Standard IAS 1 enthält nur wenige spezifische Regeln für die Darstellung der Erfolgsrechnung, was es jedem Unternehmen ermöglicht, selbst zu bestimmen, welche Elemente dargestellt werden. Dies führt zu grossen Unterschieden zwischen den Gruppen und erschwert Vergleiche. IFRS 18 gibt eine klare Richtlinie für die Struktur der Erfolgsrechnung. Diese muss nach diesen drei Kategorien dargestellt werden:
- Betriebliche Kategorie;
- Investitionskategorie;
- Finanzierungskategorie.
Zwei bereits in IAS 1 vorhandene Kategorien bleiben ebenfalls erhalten:
- Steuerkategorie;
- Kategorie für aufgegebene Aktivitäten.
IFRS 18 definiert auch neue Zwischensummen, die dargestellt werden müssen:
- Das Betriebsergebnis: stellt das Ergebnis dar, das mit den betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens zusammenhängt;
- Das Ergebnis vor Finanzierungskosten und Ertragssteuern: stellt das Ergebnis dar, das mit den betrieblichen und Investitionsaktivitäten zusammenhängt;
- Der Gewinn oder Verlust (bereits in IAS 1 enthalten).
Kategorien Betrieb, Investition, Finanzierung
Die wichtigste Änderung bei der Einführung von IFRS 18 besteht in der Pflicht, die Elemente der Erfolgsrechnung in drei separate Kategorien zu gruppieren. Diese umfassen die folgenden Transaktionen:
- Betriebliche Kategorie: alle Transaktionen, die nicht mit den Kategorien Investition oder Finanzierung zusammenhängen, müssen in dieser Rubrik dargestellt werden. Dazu gehören alle Produkte und Aufwände, die mit dem Betrieb zusammenhängen, unabhängig davon, ob sie volatil oder ungewöhnlich sind.
- Investitionskategorie: alle Erträge und Aufwände, die aus Vermögenswerten stammen, die einen Rückfluss auf individueller und unabhängiger Basis vom Geschäft und anderen Ressourcen des Konzerns generieren. Dazu gehören insbesondere Mieteinnahmen, Erträge und Aufwände aus assoziierten Unternehmen oder aus Liquiditätspositionen.
- Finanzierungskategorie: diese Rubrik umfasst hauptsächlich Zinsen, die mit den Finanzierungsaktivitäten des Unternehmens zusammenhängen.
Die Zuweisung von Transaktionen zu diesen drei Kategorien kann auf den ersten Blick einfach erscheinen. Es ist jedoch zu beachten, dass dies erhebliche Auswirkungen haben kann und wichtige Fragen bei einer Vielzahl von Transaktionen aufwerfen kann. Beispielsweise muss eine Wechselkursdifferenz der betrieblichen Kategorie zugewiesen werden, wenn sie mit einem einfachen Verkauf zusammenhängt, oder der Finanzierungskategorie, wenn sie mit einem Darlehen in Fremdwährung zusammenhängt. Dies kann somit eine grundlegende Überarbeitung des Konsolidierungssystems, des Berichtswesens sowie des ERP-Systems erforderlich machen.
Leistungskennzahlen, die von der Geschäftsleitung definiert werden
IFRS 18 führt die Pflicht ein, einen Anhang zu erstellen, der die von der Geschäftsleitung definierten Leistungskennzahlen (in Englisch MPM – Management Performance Measures) behandelt. Der Anhang muss unter anderem für jede Kennzahl folgende Informationen enthalten:
- Eine Beschreibung der durch den Indikator bereitgestellten Information;
- Die Art und Weise, wie dieser berechnet wird;
- Eine Abstimmung mit der Erfolgsrechnung.
Dieser Anhang soll es den Investoren ermöglichen, besser zu verstehen, wie die Geschäftsleitung die Leistung des Unternehmens misst.
Granularität der Elemente in den Finanzberichten oder im Anhang
Das dritte Gebiet, für das IFRS 18 genauere Richtlinien vorgibt, betrifft die Granularität der in den Finanzberichten oder im Anhang zu präsentierende Elemente. Der neue Standard legt insbesondere fest, welche Positionen gruppiert werden können und wie die Bezeichnungen der Posten und Zwischensummen zu präsentieren sind. Das Ziel dieser neuen Bestimmungen ist es, sicherzustellen, dass keine wichtigen Informationen verborgen bleiben und die Informationen treu und einheitlich präsentiert werden.
Weitere Informationen:
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung bei der Einführung von IFRS 18 benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir würden uns freuen, Ihre individuelle Situation gemeinsam zu besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: https://www.gaapex.ch/contact/
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