Die Konsolidierung ist ein wichtiger Schritt bei der Erstellung vom Finanzbericht eines Konzerns. Sie ermöglicht es grossen Unternehmen, die finanzielle Situation des Konzerns als Ganzes in einheitlicher Form und nach Eliminierung interner Transaktionen darzustellen. In diesem Artikel werden wir zuerst die rechtlichen Grundlagen untersuchen, die die Konsolidierung regeln. Anschliessend werden wir die wichtigsten Schritte einer Konsolidierung betrachten.

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung von konsolidierten Finanzberichten ergibt sich im Wesentlichen aus dem Obligationenrecht, insbesondere in den Artikeln 963 bis 963b. Die wichtigsten Bestimmungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Verpflichtung zur Konsolidierung: Eine juristische Person ist verpflichtet, eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) zu erstellen, wenn sie eine oder mehrere Unternehmen kontrolliert.

Befreiung von der Verpflichtung zur Konsolidierung: Unter bestimmten Bedingungen, ist eine juristische Person von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit, unter anderem:

Wenn sie zusammen mit den kontrollierten Unternehmen bestimmte Grössenkriterien nicht überschreitet (zwei Kriterien über zwei aufeinanderfolgende Jahre):

  • 20 Millionen CHF Bilanzsumme;
  • 40 Millionen CHF Umsatz;
  • 250 Vollzeitbeschäftigte.

Wenn sie von einem Unternehmen kontrolliert wird, dessen Konzernrechnung nach schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellt und ordentlich geprüft wird.

Anerkannte Rechnungslegungsstandards: Anerkannte Rechnungslegungsstandards (wie Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP) müssen in bestimmten Fällen angewendet werden, insbesondere wenn die Titel der Gesellschaft an der Börse kotiert sind und die Börse dies verlangt. Für andere Gruppen können die Konzernrechnungen nach dem Prinzip der ordnungsmässiger Rechnungslegung erstellt werden und die Bewertungsregeln im Anhang erklärt werden.

Wichtige Schritte einer Konsolidierung

  1. Definition des Konsolidierungskreises: Der erste Schritt bei einer Konsolidierung besteht in der Definition des Konsolidierungskreises. Hierbei handelt es sich um die Festlegung der Liste der Rechtseinheiten, die konsolidiert werden müssen. Es muss berücksichtigt werden, dass die direkt und indirekt von der Muttergesellschaft gehaltenen Einheiten konsolidiert werden müssen.
  2. Entscheidung über das Konsolidierungstool: Eine wichtige Aufmerksamkeit sollte der Auswahl eines Konsolidierungstools gewidmet werden. In einem kleineren Konzern kann eine Konsolidierung mit Excel durchgeführt werden. Ein Konsolidierungstool (wie SAP SEM-BCS; SAP Group Reporting) wird oft in grösseren Konzernen verwendet.
  3. Rechnungslegungsstandards und Konsolidierungshandbuch: Wie bereits erwähnt, müssen bestimmte Konzerne anerkannte Rechnungslegungsstandards (wie Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP) anwenden, während andere die Wahl haben, Bewertungsprinzipien anzuwenden, die sich aus dem Rahmen des Obligationenrechts ergeben. In allen Fällen ist es entscheidend, bestimmte Bewertungsregeln festzulegen, die auf den gesamten Konzern anwendbar sind. Diese Regeln werden normalerweise in einem Konsolidierungshandbuch beschrieben. Die Anwendung von Regeln, die auf Konzernebene definiert wurden, ermöglicht die Erstellung von konsolidierten Rechnungen mit homogenen Prinzipien.
  4. Eliminierung interner Transaktionen: Ein wichtiger Schritt bei der Konsolidierung besteht in der Eliminierung interner Transaktionen und Salden innerhalb des Konzerns. Dieser Schritt ist von wesentlicher Bedeutung, um den Konzern ohne Berücksichtigung der zwischen den Einheiten des Konsolidierungskreises getätigten Transaktionen darzustellen. Diese Eliminierungen sind vielfältig:
    • Erfolgsrechnung : Kauf/Verkauf, management fees, Zinsen usw.
    • Bilanz : Forderungen/Lieferanten, Darlehen usw.
    • Sonstiges : Dividenden, Übertragung von Sachanlagen usw.
  5. Konsolidierungsmethode : Es gibt verschiedene Konsolidierungsmethoden, wobei die wichtigsten wie folgt sind:
    • Vollkonsolidierung : Für Tochtergesellschaften, die zu mehr als 50 % gehalten werden, wird in der Regel die Vollkonsolidierung angewendet.
    • Equity-Methode : Für Tochtergesellschaften, die zwischen 20 % und 50 % gehalten werden, wird in der Regel die Equity-Methode angewendet.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung bei der Konsolidierung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir würden uns freuen, Ihre individuelle Situation gemeinsam zu besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: https://www.gaapex.ch/contact/